Die Wohnungspolitik der Kantone
In der Bundesverfassung steht: «Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können» (Art. 41). Der Verfassungsauftrag gilt also auch für die Kantone.
Kantonale Wohnbauförderung
Nur neun der 26 Kantone verfügen über eine Gesetzesgrundlage und darauf abgestützte Massnahmen zur Wohnbau- oder Eigentumsförderung. Es sind dies die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Neuchâtel, Nidwalden, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Eine Übersicht über die Wohnbauförderung dieser neun Kantone finden Sie im entsprechenden Infopool-Blatt.
Aktuelle Infos zur Wohnungspolitik in den verschiedenen Kantonen liefert die Internetplattform wohnungspolitik schweiz.
Kantonale Wohnbauförderung
Nur neun der 26 Kantone verfügen über eine Gesetzesgrundlage und darauf abgestützte Massnahmen zur Wohnbau- oder Eigentumsförderung. Es sind dies die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Neuchâtel, Nidwalden, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Eine Übersicht über die Wohnbauförderung dieser neun Kantone finden Sie im entsprechenden Infopool-Blatt.
Aktuelle Infos zur Wohnungspolitik in den verschiedenen Kantonen liefert die Internetplattform wohnungspolitik schweiz.