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B. Lenken über Nutzungsplanung

Eine Gemeinde kann durch planerische und rechtliche Vorgaben lenkend in den Immobilienmarkt eingreifen. So kann sie etwa im Zonen- oder Gestaltungsplan Anteile für preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnraum festschreiben. Auch kann sie Nutzungsprivilegien gewähren, wenn sich die Eigentümer verpflichten, preisgünstige oder gemeinnützige Wohnungen zu erstellen. Voraussetzung für das Lenken über die Nutzungsplanung ist, dass die Gemeinde über ein-, um- oder aufzonbares Land verfügt. Auch braucht es für die Einführung dieser Instrumente eine Grundlage in der kommunalen Bauordnung.