Hilfe bei der Finanzierung
Wir unterstützen gemeinnützige Bauträger bei der Finanzierung ihrer Wohnbauprojekte.
Die Finanzierung von Neubauten, Erneuerungen und Käufen von Liegenschaften oder Bauland kann für gemeinnützige Wohnbauträger eine grosse Herausforderung darstellen. Unterstützung bieten dabei die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Hauptzweck der angebotenen Finanzierungsinstrumente ist die Förderung von dauerhaft preisgünstigem Wohnraum mit dem Ziel, den Marktanteil des gemeinnützigen Wohnraums zu erhöhen bzw. mindestens zu erhalten.
Der Fonds de Roulement und die Stiftung Solidaritätsfonds dienen mit ihren zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen zur Rest- und Überbrückungsfinanzierung. Die Stiftung Solinvest hilft den gemeinnützigen Bauträgern bereits vor dem Baubeginn einer neuen Liegenschaft. Bei dieser Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung. Die Stiftung Soliterra springt schliesslich dann ein, wenn junge Genossenschaften Gelegenheit haben, eine Liegenschaft oder ein Grundstück zu kaufen, aber noch nicht genügend Eigenmittel haben. Dann erwirbt Soliterra das Land und gibt dieses der Genossenschaft im Baurecht ab.
Die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz in der Übersicht
(unterhalb der Tabelle scrollen, um alle Inhalte zu lesen)
Die Finanzierung von Neubauten, Erneuerungen und Käufen von Liegenschaften oder Bauland kann für gemeinnützige Wohnbauträger eine grosse Herausforderung darstellen. Unterstützung bieten dabei die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Hauptzweck der angebotenen Finanzierungsinstrumente ist die Förderung von dauerhaft preisgünstigem Wohnraum mit dem Ziel, den Marktanteil des gemeinnützigen Wohnraums zu erhöhen bzw. mindestens zu erhalten.
Der Fonds de Roulement und die Stiftung Solidaritätsfonds dienen mit ihren zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen zur Rest- und Überbrückungsfinanzierung. Die Stiftung Solinvest hilft den gemeinnützigen Bauträgern bereits vor dem Baubeginn einer neuen Liegenschaft. Bei dieser Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um eine Kapitalbeteiligung. Die Stiftung Soliterra springt schliesslich dann ein, wenn junge Genossenschaften Gelegenheit haben, eine Liegenschaft oder ein Grundstück zu kaufen, aber noch nicht genügend Eigenmittel haben. Dann erwirbt Soliterra das Land und gibt dieses der Genossenschaft im Baurecht ab.
Die Finanzierungsinstrumente von Wohnbaugenossenschaften Schweiz in der Übersicht
Fonds de Roulement | Stiftung Solidaritätsfonds | Stiftung Solinvest | Stiftung Soliterra | |
---|---|---|---|---|
Kapitalart | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen In beschränktem Umfang à fonds perdu-Beiträge |
Eigenkapitalbeteiligung | Erwerb von Grundstücken und deren Abgabe an Bauträger im Baurecht |
Verzinsung | max. 2.00% unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, min. jedoch 1.00% | Grundsätzlich 2.00% unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, min. jedoch bei 1.00% | 0.5% unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, ab Bezug der Liegenschaft | Referenzzinssatz + 0.5% plus 50% Teuerungszuschlag |
Dauer | max. 20 bzw. 25 Jahre | 20 bzw. max. 25 Jahre | ca. 5-6 Jahre, max. 10 Jahre | ca. 15-20 Jahre |
Zielgruppe | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger, jedoch primär kapitalschwache aber entwicklungsfähige Bauträger |
Alle gemeinnützigen Wohnbauträger, v. a.:
|
Alle gemeinnützigen Wohnbauträger, v.a.:
|
Rechtsform | Keine: treuhänderische Verwaltung von Darlehen | Stiftung | Stiftung | Stiftung |
Herkunft der Mittel | Darlehen des Bundes |
|
|
|