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Fonds de Roulement - Hintergrund

Der Fonds de Roulement ist eines der Instrumente, die mit dem Wohnbauförderungsgesetz (WFG) 2003 eingeführt wurden. Gestützt auf dieses Gesetz kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.

Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund zu Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung. Der Erfüllung dieses Auftrags dient gegenwärtig hauptsächlich das Wohnraumförderungsgesetz (WFG), welches seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft ist. Es ersetzt das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Die im WFG vorgesehenen direkten Bundesdarlehen für die allgemeine Wohnraumförderung sind mit dem Entlastungsprogramm 2003 bis Ende 2008 sistiert worden. Im Februar 2007 hat der Bundesrat entschieden, ganz auf die direkte Darlehensgewährung zu verzichten und die künftige Wohnraumförderung auf den gemeinnützigen Wohnungsbau und einen sogenannten indirekten Förderungsweg zu beschränken. Dieser umfasst erstens die Alimentierung eines Fonds de Roulement, der von den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger im Auftrag des Bundes treuhänderisch verwaltet wird und aus dem zinsgünstige Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte sowie der Landerwerb gemeinnütziger Bauträger ausgerichtet werden. Zweitens soll der Bund weiterhin mit Garantieleistungen die von den gemeinnützigen Bauträgern in Selbsthilfe betriebenen Finanzierungsinstrumente unterstützen.

Gleichzeitig mit dem Gesetz bewilligte das Parlament 2003 einen Rahmenkredit im Gesamtbetrag von 2075 Millionen Franken. Davon entfielen 300 Millionen Franken auf Darlehen und 1775 Millionen Franken auf Eventualverpflichtungen. Die Mittel vom Darlehenskredit von insgesamt 510 Millionen Franken wurden und werden in Jahrestranchen bis 2017 sukzessive dem Fonds de Roulement zugeführt. Ein weiterer Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für weitere zehn Jahre wurde im Jahr 2020 bewilligt.

Der Fonds de Roulement wird von den beiden gesamtschweizerisch tätigen Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Wohnbaugenossenschaften Schweiz und WOHNEN SCHWEIZ) verwaltet.

Quellen: